medakademie - Ihre Rettungsdienstschule: Service Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der medakademie als Tätigkeitsfeld der Ausbilder-und Dozentenagentur

1. Ausbildung:

Der Schulvertrag kom m t zustande durch die Ü bersendung einer Anm eldebestätigung durch die m edakadem ie. Die m edakadem ie verpflichtet sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichts gem äß den gesetzlichen Vorgaben. Für die Beschaffung von Praktikum splätzen ist der Teilnehm er verantw ortlich. Die m edakadem ie hat Rahm envereinbarungen m it Trägern für die Praktika, die es dem Schüler erleichtern, einen geeigneten Praktikum splatz zu finden. Dieser hat ebenso für den ausreichenden Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht-und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Kosten für Fachliteratur, Lernm ittel sow ie Arbeitskleidung w ährend der Praktika sind vom Teilnehm er zu tragen. Der Teilnehm er sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahm e an den Lehrgängen zu erfüllen. Der Teilnehm er w urde darauf hingew iesen, dass bei W egfall der Voraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren w erden in diesen Fällen nicht erstattet.

2. Zahlung der Lehrgangsgebühren:

Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind bisspätestens14 Tage vorLehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei fürdie Rechtzeitigkeitdie Gutschriftaufdem Em pfängerkonto entscheidend ist. Die Lehrgangsgebühristauch dann entsprechend Punkt 3. zu zahlen, w enn der Teilnehm er die Ausbildung nicht antritt, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel endgültig nicht m ehr erreichen kann. Eine Begleichung der Lehrgangsgebühren in Raten ist nach vorheriger Absprache m öglich.

3. Rücktritt des Anmelders:

Sofern der Teilnehm er vor Beginn des Lehrganges von dem Ausbildungsvertrag zurücktritt, sind nachfolgende Lehrgangsgebühren fällig und verdient:

  • 3.1:14-29 Tage vorLehrgangsbeginn:40 % derLehrgangsgebühren
  • 3.2:13.-1.TagvorLehrgangsbeginn:60% derLehrgangsgebühren
  • 3.3: Rücktritt nach Lehrgangsbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühren

Dem Teilnehm er bleibt es ungenom m en einen geeigneten Ersatzteilnehm er oder einen geringeren Schaden nachzuw eisen.

4. Rücktritt/Verschiebungseitensdermedakademie:

Diemedakademieistberechtigt,beiungenügenderTeilnehmerzahlvondiesem Vertragzurückzutretenoderden Lehrgangsterminzuverschieben.Im FalledesRücktrittswerdendem AnmelderdiegezahltenGebührenerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt die m edakadem ie einen Ausw eichterm in. DiemedakademiekanndiesenVertragauchaußerordentlichausim VerhaltendesTeilnehmersliegendenGründen kündigen, insbesondere

  • beiunentschuldigten Fehlzeiten bzw. Überschreitung dergesetzlich begrenzten Fehlzeiten, -w enn überw iegend nicht ausreichende Leistungen im theoretischen/praktischen Bereich vorliegen, -w enn die vorgeschriebenen Praktika in den Krankenhäusern/Rettungsw achen nicht ordnungsgem äß
    abgeleistet w erden,
  • wenn im Laufe derAusbildung die Eignung durch begründete Um stände fürden Berufnichtm ehrgegeben ist und/oder die vorgeschriebenen Praktika nicht erfüllt oder überw iegend m it nicht ausreichend bew ertet w urden,
  • beiunbegründetem Rückstand derLehrgebührenzahlungen,
  • beiFehlverhalten innerhalb derAusbildung, die den ordnungsgem äßen AblaufderAusbildung gefährden.

In obigen Fällen bleibt der Teilnehm er zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. W eiterführende Ansprüche desTeilnehm ers, insbesondere aufSchadenersatz, sind ausgeschlossen.

5. H aftung:

Die m edakadem ie haftet nur bei Schäden, die in unm ittelbarem Zusam m enhang m it dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen, sow eit diese Schäden durch die M itarbeiter der m edakadem ie schuldhaft herbeigeführt w urden.

6. Form:

Änderung des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsw irksam keit der Schriftform . Rücktritt und Kündigung m üssen durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

7. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestim m ungen des Vertrages unw irksam sein oder w erden, w ird die W irksam keit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unw irksam e bzw . unw irksam gew ordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den w irtschaftlichen G eschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kom m t.

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