Der Schulvertrag kom m t zustande durch die Ü bersendung einer Anm eldebestätigung durch die m edakadem ie. Die m edakadem ie verpflichtet sich zur Durchführung des theoretischen Unterrichts gem äß den gesetzlichen Vorgaben. Für die Beschaffung von Praktikum splätzen ist der Teilnehm er verantw ortlich. Die m edakadem ie hat Rahm envereinbarungen m it Trägern für die Praktika, die es dem Schüler erleichtern, einen geeigneten Praktikum splatz zu finden. Dieser hat ebenso für den ausreichenden Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht-und Unfallversicherung Sorge zu tragen. Kosten für Fachliteratur, Lernm ittel sow ie Arbeitskleidung w ährend der Praktika sind vom Teilnehm er zu tragen. Der Teilnehm er sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahm e an den Lehrgängen zu erfüllen. Der Teilnehm er w urde darauf hingew iesen, dass bei W egfall der Voraussetzungen eine Zulassung zur Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann. Lehrgangsgebühren w erden in diesen Fällen nicht erstattet.
Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind bisspätestens14 Tage vorLehrgangsbeginn vollständig zu entrichten, wobei fürdie Rechtzeitigkeitdie Gutschriftaufdem Em pfängerkonto entscheidend ist. Die Lehrgangsgebühristauch dann entsprechend Punkt 3. zu zahlen, w enn der Teilnehm er die Ausbildung nicht antritt, die Prüfung(en) nicht besteht oder aber das Ausbildungsziel endgültig nicht m ehr erreichen kann. Eine Begleichung der Lehrgangsgebühren in Raten ist nach vorheriger Absprache m öglich.
Sofern der Teilnehm er vor Beginn des Lehrganges von dem Ausbildungsvertrag zurücktritt, sind nachfolgende Lehrgangsgebühren fällig und verdient:
Dem Teilnehm er bleibt es ungenom m en einen geeigneten Ersatzteilnehm er oder einen geringeren Schaden nachzuw eisen.
Diemedakademieistberechtigt,beiungenügenderTeilnehmerzahlvondiesem Vertragzurückzutretenoderden Lehrgangsterminzuverschieben.Im FalledesRücktrittswerdendem AnmelderdiegezahltenGebührenerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt die m edakadem ie einen Ausw eichterm in. DiemedakademiekanndiesenVertragauchaußerordentlichausim VerhaltendesTeilnehmersliegendenGründen kündigen, insbesondere
In obigen Fällen bleibt der Teilnehm er zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. W eiterführende Ansprüche desTeilnehm ers, insbesondere aufSchadenersatz, sind ausgeschlossen.
Die m edakadem ie haftet nur bei Schäden, die in unm ittelbarem Zusam m enhang m it dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen, sow eit diese Schäden durch die M itarbeiter der m edakadem ie schuldhaft herbeigeführt w urden.
Änderung des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsw irksam keit der Schriftform . Rücktritt und Kündigung m üssen durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Sollten einzelne Bestim m ungen des Vertrages unw irksam sein oder w erden, w ird die W irksam keit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unw irksam e bzw . unw irksam gew ordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den w irtschaftlichen G eschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kom m t.